Kfz-Versicherungsvergleich
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Kfz-Versicherungswechsel leicht gemacht
6 gute Gründe für einen Kfz-Versicherungswechsel
- Eine Buchung mit Tariffuchs24 ist leicht und dauert nur wenige Minuten
- Sie können bares Geld sparen, wenn Sie clever wechseln und vergleichen
- Den Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie direkt online durchführen
- Die Schadenfreiheitsklasse geht nicht verloren
- Oftmals erhalten Sie sogar bessere Versicherungsleistungen zu einem günstigeren Preis
- Zwischen Oktober und dem 30. November haben Autofahrer ein Kündigungsrecht, denn zum Jahreswechsel ändern sich die Kfz-Versicherungsbeiträge.
Das Wichtigste im Überblick
Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist möglich, da bei den meisten Kfz-Versicherungen das Versicherungsjahr zum 31. Dezember endet. Das bedeutet, dass die Kündigung bis zum Stichtag 30. November erfolgt sein muss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Neben dem Ablauf des Versicherungsjahres gibt es noch Umstände, die mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden sind. Die wichtigsten sind:
• Eine Beitragserhöhung – Die Versicherung muss den Versicherten schriftlich über eine Beitragserhöhung informieren. In der Regel geschieht das mit dem Versand der Jahresrechnung. Die Kündigungsfrist beträgt mit Erhalt der Benachrichtigung einen Monat. Da die jährliche Beitragsrechnung mitunter erst im Laufe des Novembers verschickt wird, ergibt sich für viele Autofahrer aufgrund des Sonderkündigungsrechts bei einer Beitragserhöhung auch noch nach dem 30. November die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu kündigen.
• Ein Schadenfall – Nach jedem Schadenfall, den Sie der Versicherung melden, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht. Die Kündigung ist jedoch erst möglich, wenn die Verhandlung über die Entschädigung abgeschlossen ist, beziehungsweise die Versicherung erklärt hat, ob sie den Schaden übernimmt oder nicht. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Monat Zeit zu kündigen.
Wird das bisherige Auto ab- und ein neues angemeldet, schließen Sie für das neue Auto einfach eine neue Kfz-Versicherung ab. Sie müssen das nicht bei Ihrer bisherigen Versicherung machen, sondern können sich auch einen anderen Anbieter suchen. Wird das alte Auto verkauft, geht die bisherige Versicherung zunächst auf den Käufer über. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass für ein Fahrzeug zu jeder Zeit Haftpflichtschutz besteht. Sobald der Käufer bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung eines anderen Anbieters vorlegt, gilt der alte Vertrag als beendet. Der Käufer kann den alten Vertrag jedoch auch auf seinem Namen weiterlaufen lassen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird entsprechend angepasst – Ihr eigener Schadenfreiheitsrabatt bleibt davon unberührt, Sie übertragen ihn einfach auf Ihre neue Versicherung. In jedem Fall sollten Sie Ihre alte Versicherung über den Verkauf informieren!
- Deckungssumme: Die Deckungssumme der Haftpflicht sollte deutlich über der gesetzlich geforderten Mindestsumme liegen (7,5 Millionen Euro bei Personen-, eine Million bei Sachschäden). Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
- Fahrlässigkeit: Die Kaskoversicherung sollte auch bei Schäden infolge grober Fahrlässigkeit greifen. So begleicht der Versicherer auch dann Schäden in voller Höhe, wenn der Kunde etwa abgelenkt vom CD-Wechsel eine rote Ampel überfährt und so einen Unfall verursacht.
- Neuwertentschädigung: Bei Neuwagen ist wegen des hohen Wertverlusts eine Neuwertentschädigung sehr wichtig. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird der Neupreis des Fahrzeugs unabhängig vom Zeitwert erstattet – je nach Tarif noch bis zu zwei Jahre nach Zulassung.
- Mallorca-Police: Eine Mallorca-Police kann sehr nützlich sein. Sie greift bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland. Die Deckungssummen der Versicherungen im Ausland sind oft sehr niedrig – die Mallorca-Police gleicht bei Schäden zu geringe Deckungssummen aus.
- Wildschadenklausel: Bei leistungsschwachen Tarifen gelten nur Kollisionen mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz als versichert. Leistungsstarke Tarife haben die Klausel auf Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen bzw. mit allen Tieren erweitert.
- Marderbiss: Bei Einschluss von Marderschäden zahlt die Kaskoversicherung in der Regel nur für Schäden, die direkt durch den Biss entstanden sind. Folgeschäden werden je nach Tarif bis zu einer bestimmten Summe erstattet.
- Werkstattbindung: Der ADAC empfiehlt, bei Neu- und Leasingfahrzeugen keinen Kaskoschutz mit Werkstattbindung abzuschließen. Denn beim Leasing und auch für Kulanzleistungen wird vom Hersteller oft der Besuch einer Vertragswerkstatt verlangt.
Bei einem Wechsel der Autoversicherung lässt sich potenziell viel Geld sparen, denn für viele Versicherte lassen sich auf dem Versicherungsmarkt deutlich günstigere Versicherungstarife finden als ihr aktueller. Selbst wer im Vorjahr vielleicht eine besonders günstige Versicherung abgeschlossen hat, kann unter Umständen durch einen Wechsel noch sparen. Denn die Versicherungen liefern sich gerade zur Wechselsaison einen regelrechten Preiskampf, von dem der Verbraucher profitiert. Neben der Sparmöglichkeit gibt es natürlich noch andere Gründe, die Versicherung zu wechseln: Zum Beispiel, wenn eine andere Versicherung für den gleichen Preis mehr bietet oder wenn der Versicherte mit dem Service seiner Versicherung nicht zufrieden ist.
Sparen lohnt sich eigentlich immer, und der Aufwand für einen Kfz-Versicherungswechsel ist nicht besonders hoch. Vor einem Wechsel sollten Sie jedoch genau prüfen, dass damit keine Einbußen bei der Leistung verbunden sind. Achten Sie auch auf mögliche Leistungseinbußen, die vielleicht nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. So können Autoversicherungen unterschiedliche Regelungen bezüglich der Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt haben. Rückstufungstabellen finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Wer noch über einen sogenannten Rabattretter verfügt (schützt vor einer Beitragserhöhung nach einem Schadensfall), verliert diesen möglicherweise beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. Denn der Rabattretter wird nur noch von wenigen Versicherungen angeboten. Letztendlich spielt auch die Zufriedenheit mit dem bisherigen Anbieter eine Rolle bei der Entscheidung.