PKV-Vollversicherung
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PKV-Vollversicherung leicht gemacht
7 gute Gründe für eine PKV-Vollversicherung
- Eine Wechsel und Vergleich mit Tariffuchs24 ist leicht und dauert nur wenige Minuten
- Höherer Leistungsumpfang
- Vielfältiges und individuelles Tarifangebot
- Wahlfreiheit und Selbstbestimmung
- Dauerhafte Verlässlichkeit
- Hohe Transparenz und bester Service
- Nachhaltigkeit und staatliche Unabhängigkeit
Das Wichtigste im Überblick
Die höheren Gesundheitskosten können sich auf die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen und auch auf die private Krankenversicherung auswirken. In beiden Gesundheitssystemen wurden in den letzten 10 Jahren die Beiträge auf 3 Prozent pro Jahr angehoben. Die privaten Versicherer bauen zudem Rücklagen auf, damit es im Alter nicht zu unkontrolliertem anschwellen der Beiträge kommt. Mit diesen Rücklagen können die Prämien angepasst werden.
Sie profitieren von unterschiedlichen Vorteilen. Dies ist abhängig davon, ob sie Angestellter, Beamter, Selbstständiger oder einer anderen Berufsgruppe zugehörig sind.
Privatversicherten Arbeitnehmern, erhalten vom Arbeitgeber einen 50 % Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung. Dieser ist allerdings auf den gesetzlichen Krankenversicherungs-Betrag gedeckelt.
Beamte erhalten eine Beihilfe von Ihrem Dienstherrn, sodass der eigens abzusichernde Teil nur noch sehr klein ausfällt. In der PKV gibt es einige Beihilfe-Tarife die nur sehr wenig kosten. In der GKV hingegen erhalten Sie keine Beihilfe.
Als Selbstständiger bemisst sich Ihr Beitrag am Einkommen. Je mehr Sie als Selbstständiger verdienen, desto mehr zahlen Sie. Sollten Sie nur einen kleinen Verdienst haben, setzt die Krankenkasse ein Mindesteinkommen fest. Bei der PKV ist dies hingegen anders. Hier wird Ihr Beitrag an den gewünschten Leistungen gemessen und nicht an Ihrem Verdienst.
Die Klinik rechnet direkt mit dem Versicherer ab:
Als Versicherter besitzen Sie eine Klink-Card. Hier ist vermerkt welche Leistungen Ihr Vertrag umfasst. Somit ist der Ablauf geregelter und Sie erhalten sofort Ihr Ein- oder Zweibettzimmer oder auch die vorzügliche Behandlung durch den Chefarzt. Die hierfür entstehenden Kosten, rechnet die Klink direkt mit dem Versicherer ab.
Die Krankenversicherung zahlt nach Rechnungsvorlage:
Suchen Sie privat einen Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker auf, erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung. Die Zahlfrist bei solchen Rechnungen beträgt meistens ca. 4 Wochen. In dieser Zeit senden Sie die Rechnung einfach an die Versicherung weiter und diese erstattet Ihnen die Kosten direkt auf Ihr Konto. Somit müssen Sie nicht in Vorkasse gehen und zahlen die Rechnung an den Arzt, wenn die Krankenversicherung den Betrag überwiesen hat.
Sollte es allerdings nur eine kurze Frist zur Begleichung der Rechnung geben, treten Sie in Vorkasse und senden die Rechnung anschließend an Ihre Krankenkasse. Diese überweist Ihnen dann den Rechnungbetrag auf Ihr Konto.
Bei besonders hohen Rechnungen sollten Sie die Krankenkasse vorher kontaktieren:
Als Privatversicherter zahlen Sie Ihre Medikamente direkt in der Apotheke. Die Quittung darüber, verschicken Sie einfach an Ihre Versicherung und diese überweist Ihnen den Betrag. Sollten Sie allerdings sehr hohe Medikamentenkosten haben, ist es ratsam solch einen Fall vorher mit der Versicherung zu besprechen wie in einem solchen Fall vorgegangen werden kann. Hier findet sich eigentlich immer eine einvernehmliche Lösung.
Sollten Sie sich im Einzelfall unsicher fühlen, oder Ihr Arzt spezielle Zusatzvereinbarungen treffen, halten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrer Versicherung. Hierzu finden Sie immer eine Service-Hotline bei Ihrem Privatversicherer.
Der medizinische Fortschritt der Menschheit und die alternde Gesellschaft führen dazu, dass die Gesundheitsausgaben sowohl der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch der Privaten Krankenversicherung ansteigen. In der Statistik sieht man deutlich, dass die GKV mit ihren Erhöhungen über der PKV liegt. Allerdings sind es eher die negativen Berichte über die drastischen Beitragssprünge der PKV, die man in den Medien zu sehen und lesen bekommt.
Der Grund dafür ist, dass die Versicherer der PKV an gesetzliche Vorgaben gebunden sind. Wohingegen die GKV immer in kleinen Schritten die Beiträge anpasst.
Der sogenannte Rechnungszins ist ein weiterer Grund dafür, dass die Kosten der Krankenversicherungen steigen kann. Hier werden die Altersrückstellungen verzinst.
Wenn Ihr Krankenkassenbeitrag stiegen sollte, haben Sie einige Optionen um diesen stabil zu halten.
TIPP:
Verwenden Sie einen Tarifrechner und vergleichen Sie die vorgegeben Beiträge und die dazu gehörigen Leistungen.
Auch können Sie bei Versicherungen bares Geld sparen, wenn Sie den größten Teil Ihrer Kosten für Medikamente direkt selbst zahlen, ehe Sie die Rechnung an den Versicherer geben. Denn dadurch verringern sich die Kosten für den Versicherungsschutz.
Überprüfen Sie Ihre Leistungen, denn ggf. sind in Ihrem Tarif Kostenerstattungen vorgesehen. Die können Sie dann abwählen. Aber bitte beachten Sie, das gestrichene Leistungen nur gegen eine neue Gesundheitsprüfung wieder in den Vertrag aufgenommen werden.
Tarifwechsel: oftmals werden mehrere Tarife von Versicherern angeboten. Bei einem Wechsel beim gleichen Versicherer, gehen Ihre Rückstellungen für das Alter nicht verloren noch müssen Sie die Gesundheitsfragen erneut beantworten.
Wenn Ihnen die PKV zu teuer wird, haben Sie ein paar Möglichkeiten die Kosten zu senken:
- Leistungen verringern
Sie können die Leistungen reduzieren (beispielsweise Zweibettzimmer statt Einbettzimmer) und den zu zahlenden Selbstbehalt erhöhen.
- Zuschuss sichern
Rentner, die die gesetzliche Rente beziehen, können einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen (50 Prozent des gesetzlichen Krankenkassenbeitrags).
- Den Tarifwechsel
Sie können ebenfalls in einen preisgünstigeren Tarif (Standard oder Basistarif) wechseln und einen verminderten Beitrag zahlen.
Da bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter Ihre Rücklagen fürs Alter zum Teil verloren gehen, ist es ratsam, dass Sie den Tarif bei Ihrem aktuellen Versicherer wechseln. Im Alter von 65 Jahren, kann ein Teil der Privatversicherten in den Standardtarif wechseln. Dieser hat mindestens die Leistungen einer GKV und darf nicht teurer sein als die gesetzliche Kasse. Ihre bereits angesammelten Altersrückstellungen werden hier voll angerechnet und mindern den Beitrag. Diese Option gilt für alle Privatversicherten, die sich vor dem 1. Januar 2009 versichert haben. Haben Sie sich allerdings erst danach privat Krankenversichert und sind Sie mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen der Basistarif offen. Auch hier liegen die Leistungen auf dem Niveau der GKV und der Höchstbeitrag darf auch hier die gesetzliche Krankenversicherung nicht übersteigen. Zusatzleistungen erhalten Sie nur im Standardtarif und nicht im Basistarif.
Die Monatsbeiträge der PKV können steuerlich abgesetzt werden. Die Pflegeversicherungsbeiträge werden dabei vollständig berücksichtigt.
Wenn Sie zu den Privatversicherten gehören die 1 Jahr lang keine Arzt- und Krankenhausrechnungen beim Versicherer vorgelegt haben, gibt es Krankenkassen, die einen Teil der Monatszahlungen zurückerstattet.
Auch bei dem Thema künstliche Befruchtung leistet die PKV. Hier werden sogar nicht selten die vollen 100 % der Kosten übernommen. Dies hängt jedoch immer vom jeweiligen Tarif ab. Sollten Sie nachweisen können, dass Sie unfruchtbar sind und dies organisch bedingt ist, zahlt die PKV ohne Weiteres.