Hausrat - Versicherung
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Hausratversicherung leicht gemacht
12 gute Gründe für eine Hausratversicherung
- Eine Wechsel und Vergleich mit Tariffuchs24 ist leicht und dauert nur wenige Minuten
- Finanzieller Schutz nach einem Einbruch
- Finanzieller Schutz nach einem Brand oder Sturmschaden
- Finanzieller Schutz nach einem Wasserschaden
- Versicherungsschutz maßgeschneidert (Fahrraddiebstahl, Glasbruchversicherung, etc.)
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Beruflicher Hausrat ist mitversichert
- Unterbringungskosten im Schadensfall
- Schutz bei grober Fahrlässigkeit
- Transport und Lagerung im Schadensfall
- Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung
- Gefühl von Sicherheit
Das Wichtigste im Überblick
Der Leistungsumpfang einer Hausratversicherung ist sehr umfangreich. Hier sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel mit abgedeckt. Sind Ihnen solche Schäden, tatsächlich entstanden, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten und zahlt den Wiederbeschaffungswert. Wertsachen sind meistens mit nur 20 % der Versicherungssumme mitversichert und Bargeld meistens mit einer höheren Grenze.
Grobe Fahrlässigkeit, wird von Versicherern nicht übernommen. Sollten Sie also einen Schadensfall nachweisen müssen, müssen Sie beweisen, dass es nicht grob fahrlässig war. Bei manchen Versicherern kann man mit einer Zusatzklausel diesen Punkt allerdings mitversichern. Ebenso müssen Glasbruchschäden, Elementarschäden und oder Fahrraddiebstahl als Zusatz mitversichert werden. Sonst werden diese Schäden nicht übernommen.
Hier gilt es sich die Deckungssumme anzusehen. Denn diese ist der ausschlaggebende Punkt. Aber grundsätzlich erhält der Versicherte von seiner Versicherung den gleichwertigen Neuwert des Gegenstandes zurück. Sollte Ihr Schaden nur eine Reparatur benötigen, erhalten Sie nur diese Kosten zurückerstattet. Sollten Ihnen z.B. Münzsammlungen, Wertpapiere oder allgemeine Wertsachen entwendet worden oder zu Schaden gekommen sein, ersetzt die Hausratversicherung nur einen Anteil des Wertes. Die Grenze der Entschädigung liegt ungefähr bei 20 %.
Grundsätzlich kann man hier sagen, dass alles was Sie bei einem Umzug mitnehmen und in ein neues Wohnobjekt hinzu fügen, zum Hausrat gehört. Mitversichert sind folgende Gegenstände:
- Einrichtung (Möbel, Bilder, etc.)
- Gebrauchsgegenstände (Kleidung, Haushaltsgeräte, etc.)
- Verbrauchsgegenstände (Lebensmittel, Heizstoffe, etc.)
- Wertsachen (Schmuck, Kunstgegenstände oder auch Teppiche)
Es gibt Zusatzleistungen in einer Hausratversicherung die Elementarschäden wie z.B. Lawinen, Erdrutsche oder Schneedruck abdecken. Auch ein Fahrraddiebstahl und Glasbruch gehören in diese Sparte.
Die Hausratversicherung wird wie viele andere Versicherungen auch, mit einer Laufzeit abgeschlossen. Wenn diese Laufzeit endet können Sie die Versicherung kündigen. Auch bei einem Schadensfall ist die Versicherung kündbar.