Renten - Vorsorge
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Renten-Vorsorge leicht gemacht
8 gute Gründe für die Renten-Vorsorge
- Eine Buchung mit Tariffuchs24 ist leicht und dauert nur wenige Minuten
- Höhere Leistungserwartung
- Steigende Gesundheitsausgaben im Alter
- Versorgungslücken schließen
- Preissteigerung durch Inflation
- Spardauer (wer früher anfängt, braucht nur kleine Beträge zahlen)
- Zinseszinseffekt (länger Spardauer, zusätzliche Belohnung)
- Weniger emotionaler Stress
Das Wichtigste im Überblick
Wenn eine Versicherungspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung besteht, zahlen Sie als Rentner Beiträge aus Ihrer Rente. Die Beitragshöhe bezieht sich aus dem bundeseinheitlichen Beitragssatz, der derzeit bei 14,6 % liegt. In der Pflegeversicherung gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz. Die Beiträge werden zu 7,3 % vom Bezieher und Versicherungsträger gezahlt. Die Beiträge der Pflegeversicherung allerdings, muss der Bezieher allein tragen.
Seit 2005 wird ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Beginn des Rentenantritts. Wenn Sie zum Beispiel im Jahr 2018 Ihre Rente begonnen haben, sind 76 % Ihrer Rente steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Altersklassen und der berufsständischen Versorgungswerke.
Ob Sie aber überhaupt zu einer Veranlagung kommen, hängt von den Gesamteinkünften ab. Hier fragen Sie am besten Ihr Finanzamt.
Arbeitnehmer müssen schrittweise immer länger arbeiten. Diese Veränderung sieht man seit 2012. Die Altersgrenze rückte seitdem von 65 auf 67 Jahre an. Wenn Sie zum Beispiel im Jahr 1955 geboren sind, müssen Sie nun 65 Jahre und 9 Monate arbeiten gehen. Also 9 Monate länger als vorher. Wenn Sie allerdings einige Abschläge in Kauf nehmen, können Sie auch mit 65 Jahren bereits in Rente gehen. Sollten Sie diesen Schritt machen wollen, können Sie bereits ab dem 50. Lebensjahr, zusätzlichen Rentenbeiträge in Ihre Rentenversicherung einzahlen.
Sie müssen Ihrer Rentenversicherung eine Erklärung abgeben, dass Sie voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen wollen. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen bis zum Rentenbeginn erfüllt sein.
TIPP: Ob Sie die vorgezogene Altersrente bereits erfüllt haben oder dies noch bis zu Ihrem Rentenbeginn erreichen, kann mit einer „normalen Rentenauskunft“ erfragt werden. Diese erhalten Sie alle 3 Jahre ab dem 55. Lebensjahr.
Damit Sie im Alter ein gutes Finanzpolster haben, sollten Sie so früh wie möglich mit der Altersvorsorge anfangen. Denn hier arbeitet der sogenannte Zinseszins für Sie und Ihre späteren Rücklagen. Je früher Sie beginnen, desto weniger müssen Sie monatlich zurücklegen, um im Alter ein gutes Versorgungspolster zu haben.
Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte eine Kündigung das allerletzte Mittel sein, um Kosten zu sparen. Es sollte zuerst einmal eine Beitragsfreistellung versucht werden, um die schwierige Situation wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit gut zu überbrücken. Wenn Sie Ihre Zahlungen unterbrechen wird Ihr bis dato erreichtes Niveau „eingefroren“. Leider wird dann auch Ihre spätere Rente etwas geringer ausfallen, je länger Sie pausieren.
TIPP: bitte beachten Sie auch hier, dass in manchen Tarifen, eine Freistellung der Beiträge erst ab einem bestimmten Mindestrückkaufswert von Statten gehen kann.
Erhalten Sie Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Und in welcher Höhe erhalten Sie diese? Haben Sie noch zusätzliche Einnahmen (Vermietung, Kapitalerträge, etc.)? Auch Ihr Eigenheim zählt zu solchen Ausgaben. Das sind alles Faktoren, an denen sich die Höhe Ihrer Versicherungssumme lang orientiert.
Wenn alle zu erwartenden Einkünfte zusammengerechnet sind (Grundbedarf wie Essen, Miete, Kleidung und laufende Kosten) müssen diese gedeckt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Differenz mindestens von der privaten Rentenversicherung abgedeckt werden.
Auch ist der Faktor, welchen Betrag Sie im Monat anlegen wollen oder können von großer Bedeutung.